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Dass man XP aktivieren muss, um damit arbeiten zu können, ist
vielen sicher bekannt, zumindest im Soho- und Heimbereich.
In Firmen, die eine sogenannte Corporate Lizenz besitzen ist das eher unüblich. Schulen sind hin und wieder davon
auch betroffen was die dortigen Admins gelegentlich überrascht.
Gerade dort, kurz vor den Ferien werden Musterinstallationen erstellt
und dann werden die erstmal vergessen, wegen wichtigerer Dinge.
Fröhlich im neuen Jahr nimmt man sich die angefangene Installation
noch einmal vor und wird durch eine Meldung begrüßt, die die vorherige Arbeit
zunichte macht, weil noch nicht abgeschlossen, ein Zeichen dass die
Schulferien doch zu lang sind.
Bild1: Abgelaufene Aktivierungszeit überschritten
Windows will aktiviert werden- je nach Installationsquelle ist hier ein
Zeitraum von 14 Tagen (einige OEM und alte SB-Version) und bis zu 30 Tagen
(MSDN) vorgesehen.
Das stört eigentlich nicht, kann aber wie im Falle der nicht bedachten Ferienzeit zu einem Ärgernis werden wenn die
getätigte Installation noch nicht komplett fertiggestellt worden ist.
Dies macht man in mittleren Umgebungen, um die komplett konfigurierte Version
für einen sogenannten Rollout vorzubereiten, ohne auf eine Corporate Version
zurückzugreifen, was eindeutig besser wäre.
Aber auch der Heimanwender kann in die Falle laufen, wie ein jüngstes Beispiel
leider zeigt. Ein Rechner mit einer sogenannten Recovery-Version musste
wegen Schaden am Mainboard gerade 3 Jahre alt, komplett neu installiert werden,
mit neuer Hardware natürlich. Diese Recovery-Version bestand aus sogenannten Imagedateien
die per Passwort geschützt sind und sich nur über die vom Hersteller eingerichtete Routine
installieren lassen.
Genau das kann bei geänderter Hardware schlicht daneben gehen und eine Ersatz-CD wird man nach Ablauf der Garantie nur schwerlich bekommen können, man
hat also eine wertlose Lizenz die sich nicht mehr installieren lässt.
Eine der üblichen Vorgehensweise, eine Reparaturinstallation
durchzuführen, funktioniert mit solchen Recovery-Versionen ohnehin
nicht.
Hier spricht man übrigens vom "verdongeln" mit der Hardware.
Vorbeugend kann man aus der vorhandenen noch lauffähigen Installation oder Zugriff auf die
noch funktionierende Festplatte bei dieser "Verdongelung" eine freie Version erstellen um die erworbene Lizenz weiter nutzen zu können.
Der dazu nötige Schlüssel klebt am Rechner selbst, nur muss es sozusagen präventiv
passieren bevor die Software eine Installation verweigert, oder die
Festplatte nicht mehr lesbar ist, das passende Verzeichnis auf der Festplatte vorrausgesetzt.
Nach geltender Rechtsprechung ist dies kein Verstoß, da eine Lizenz und
die Software vorhanden ist, diese wird lediglich weiterhin nutzbar gemacht.
Der Vorgang gleicht dem sogenannten Slipstreaming, das von Microsoft
auch beschrieben wird und das integrieren eines Servicepacks in eine
vorhandene XP CD beschreibt.
Bild2
- 2 Tage nach der Installation
Schulen und Institutionen haben die Möglichkeit den Zeitraum aufzuschieben durch Einsatz der
sogenannten Deploy-Tools oder durch das aufbringen des Servicepacks2 was den
Freiraum der Aktivierungszeit verlängert, wie im Falle von Schulferien.
Bild3 -verlängert
Nach aufspielen des Servicepacks2 - wieder Zeit
gewonnen.
Von einem Eingriff in die Registry ist aber abzusehen, da die Änderungen nicht völlig
gesichert nachvollziehbar sind.
Michael Bormann
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