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Neues Jahr bringt auch neue Gesetze die jeden treffen werden.
Der Weg zum gläsernen Bürger wird konsequent ausgebaut
und durch umfangreiche Vorschriften geebnet.
Unangenehme Investitionen und Anstrengungen um einer
einschneidenden Gesetzesänderung Folge zu leisten hatten
in den vergangenen Monaten die Anbieter von Telefon- und Kommunikationsdiensten auf sich zu nehmen. Salopp oft
auch als Schnüffelgesetz bezeichnet verbirgt sich dahinter das Regelwerk der Mail- und Telefonüberwachung
im Telekommunikationsgesetz §110 mit dem §3 und §30 der Telekommunikationsüberwachungsverordnung, kurz TKG und TKÜV genannt.
Auf den Punkt gebracht bedeutet dies, das elektronische Briefgeheimnis -
hier E-Mail ist nicht mehr existent, natürlich nur bei begründetem Bedarf der Behörden.
Hört sich nicht so schlimm an, kann es aber sein wenn man die begehrlichen Blicke der Behörden in Daten und Verkehr
betrachtet, die als weitere Kontrollinstrumente zur Verbrechens- und Terrorbekämpfung ausgelegt werden. Ergibt sich ein Verdacht
der Behörden von dem man als Benutzer der Dienste natürlich keine Kenntnis hat, so wird der Internetprovider diesen den angeforderten
Mailverkehr zur Einsicht überlassen müssen. Es ist aber nicht nur der Mailverkehr der bedarfsweise mitgeschnitten
wird. Wo sich ein Mobiltelefon gerade befindet oder wer gerade welchen Internetanschluss
und damit eine IP-Adresse benutzt gehört mit zu den dauerhaft überwachungswürdigen Daten, meint der Gesetzgeber, in
diesem Fall der EU-Rat.
Diese sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz nicht zulässig.
Zumindest die IP-Adressen stehen erst noch zur Debatte, aber auch die vermehrt auftretende Telefonie über das
Internet, Filesharing und Chats möchte der EU-Rat dann gleich mit in die ausgeweitete Überwachung mit einbeziehen.
Den mit der Überwachung verbundenen finanziellen Aufwand wird man sicher dem Kunden
aufbürden.
Weiterhin werden ab voraussichtlich 1. April 2005 nach dem
Willen des Gesetzgebers aufgrund der geänderten Abgabenordnung
Daten mit Finanzbehörden und Kreditinstituten abgeglichen.
Konten- und Depodaten würden demnach nicht mehr durch das
Bankgeheimnis geschützt. Voraussichtlich deshalb, weil laut
der Zeitschrift iX 1/2005 eine Bank sowie ein Rechtsanwalt dagegen
eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben.
Eine falsch oder nachlässig formulierte Email könnte ab
Jahresbeginn somit ungeahnte Vorgänge auslösen,
gerät sie in die entsprechenden Kanäle.
Die elektronische Übermittlung weiterer Daten wie die der
Lohnsteuer findet ebenfalls mit Neujahresbeginn statt,
Unternehmer
melden auf diesem Weg auch die Umsatzsteuer an. Damit
verbunden ist aber auch bisher zwingend der Einsatz
von Windows,
um mit den Finanzbehörden auf diesem Weg zu kommunizieren.
( www.Elster.de und www.Elsterlohn.de )
Die ab August 2005 in Kraft tretende Verordnung zur Vermeidung von
elektronischem Schrott dagegen erscheint einem doch
sinnvoll.
Der weitere elektronische Datenweg hingegen erstreckt sich nun
auch
auf den Personalausweis. Ab Mitte 2006 wird das übliche Bild
darauf
per Computer lesbar sein und sogenannte biometrische
Daten enthalten.
Damit aber nicht genug, der Fingerabdruck wird ab 2008 ebenfalls
mit darauf sein, auch dies hat der EU-Rat beschlossen.
Damit ist die elektronische Welt aber noch längst nicht ausgereizt,
wenn schon per Computer lesbare Personalausweise, dann können
die
auch unbemerkt gelesen werden, so die Vorstellung.
Die dazu notwendige Technik RFID genannt, gibt es schon etwas länger. Das
umständliche wühlen nach dem Personalausweis gehört dann
der
Vergangenheit an, der kann elektronisch gelesen werden. Leider kann dies
ebenso unbemerkt vom Träger wie auch auf größere Entfernungen
funktionieren und Sie werden damit automatisch identifiziert, diese Vorstellung ist eher unangenehm.
Orwell hätte sich das nicht träumen lassen.
Ein schönes neues Jahr wünscht:
Michael Bormann
Quellen: Heise,
RegTP,
BMU,
BSI, EU-Rat
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